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Erdbestattungen

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Erdbestattung

Eine Erdbestattung ist die Beisetzung des Verstorbenen in der Erde. Für die Bestattung eines Leichnams wird ein Sarg verwendet. Es gibt dazu eine vorgeschriebene Mindestruhezeit, welche durch die jeweilige Friedhofssatzung geregelt ist und im allgemeinen 20-25 Jahre beträgt.

Man unterscheidet bei der Erdbestattung zwischen Reihen- und Wahlgräbern oder auch einer anonymen Erdbestattung. Es gibt dort Abteilungen mit und ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften. Bestehen solche Vorschriften, müssen sich Grabbepflanzung und Grabmal an diese Vorschriften anpassen. Die zur Verfügung stehenden Stellenvarianten, Gestaltungsvorschriften und Ruheszeiten sind in der jeweiligen Friedhofssatzung geregelt.

Reihengräber
Reihengräber sind Gräber, in denen nur einmal bestattet werden kann. Die Verwaltung des Friedhofes legt fest, welches Grab belegt wird. Läuft die Ruhezeit ab, fällt die Grabstätte an die Verwaltung zurück, die diese einebnet und später wieder neu belegen kann. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Pflegefreie Erdbestattung
Die anonyme Erdbestattung findet auf einem vom Friedhof festgelegten Gräberfeld statt und die jeweilige Friedhofsverwaltung sorgt für die Pflege dieser Anlagen. In den meisten Fällen wird eine ebenerdige Namenstafel eingebracht.

Wahlgräber
Wenn mehrere Familienmitglieder eine gemeinsame Ruhestätte finden sollen, können die Angehörigen ein Wahlgrab aussuchen. Auf allen Friedhöfen sind solche Wahlgräber als Einzel -, Doppel - oder Mehrfachstellen möglich. Es können häufig zusätzlich weitere Urnen auf einem Wahlgrab ihren Platz finden.

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